Teilnahmebedingungen für das Programm foodture
Schüler*innen bilden ihre Lehrer*innen zum Zusammenhang von Ernährung und Klimawandel fort.
An wen richtet sich das Programm foodture?
Das Programm foodture richtet sich an weiterführende Schulen bundesweit – speziell an Schüler*innen zwischen 14 und 19 Jahren und das gesamte Schulpersonal.
Beginn der Vereinbarung, Vertragspartner und Vertretungsberechtigte
Der Beginn des Programms erfolgt durch persönliche Vereinbarungen und Gespräche zwischen Schule, vertreten durch die Schulleitung, Teach First-Fellow, ein*e Lehrer*in oder ein anderes vertretungsberechtigtes Mitglied einer Schule und BildungsCent e.V.
Mit der Zusage und den Absprachen zur Durchführung des Programms durch BildungsCent e.V. erlangt die Vereinbarung über die Teilnahme an dem Programm foodture zwischen der Schule und BildungsCent e.V. Gültigkeit.
Ein Anspruch auf eine Programmteilnahme besteht nicht.
Programmablauf
Die Teilnahme am Programm foodture beinhaltet zwei ganztägige Workshops für Schüler*innen-Gruppen mit ca. 8-15 Teilnehmenden. Die Workshops werden von Mitarbeitenden von BildungsCent e.V. umgesetzt – gemeinsam mit einer Projektbegleitung (Teach First-Fellows, Schulsozialarbeitende, Erzieher*innen etc.) der Schule, die nicht Lehrperson ist.
Die zwei Workshops setzen sich aus einem inhaltlichen und einem methodischen Workshop zusammen. Daraus resultiert eine ca. zweistündige Fortbildung für Lehrer*innen bzw. das gesamte Schulpersonal, die von den Schüler*innen konzipiert und durchgeführt wird. In der Regel wird sie an einem bzw. an zwei Auswahl-Terminen angeboten.
Zum inhaltlichen Workshop wird zusätzlich ein*e externe*r Expert*in eingeladen, um mit den Schüler*innen das Thema und den Zusammenhang von Ernährung und Klimawandel zu vertiefen.
Alle teilnehmenden Schüler*innen erhalten zum Abschluss ein Zertifikat.
Die Schulleitung unterstützt die Bekanntmachung des Programms an der Schule und die Akquise der teilnehmenden Lehrer*innen / des Schulpersonals für die Fortbildung(en) der Schüler*innen.
BildungsCent e.V. unterstützt alle teilnehmenden Schüler*innen und Schulen bei Fragen, Wünschen, Anregungen und Herausforderungen.
Mitwirkungspflicht und Verantwortlichkeiten
BildungsCent e.V. dokumentiert die im Verlauf des Programms getroffenen Absprachen mit der Schule und unterstützt die Schüler*innen. Bei organisatorischen Fragen und Fragen zur Durchführung stimmen sich die Projektbegleitung (projektverantwortliche Ansprechperson der Schule) und BildungsCent e.V. ab.
Zur Auswertung des Modellprojekts foodture werden die teilnehmenden Schüler*innen und Lehrer*innen mittels Feedbackbögen nach ihren Erfahrungen und ihrer Einschätzung befragt.
Die Workshops und Fortbildungen im Rahmen von foodture finden als schulische Veranstaltung statt. Hierfür werden Räume zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeit und Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbedingungen von BildungsCent e.V.
BildungsCent e.V. dokumentiert die Projektumsetzung an den teilnehmenden Schulen. Diese Dokumentation wird auf der Programm-Website veröffentlicht und fließt in die Berichterstattung gegenüber den Förderern (Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium) ein.
Leitlinien von BildungsCent e.V.
Alle Mitarbeiter*innen von BildungsCent e.V. verpflichten sich in ihrer Arbeit,
• nach dem Verhaltenskodex von BildungsCent zu handeln, angelehnt an das Save the
Children-Kinderschutzprotokoll.
• die Datenschutzrichtlinien des Vereins zu befolgen.
• die Arbeit am Beutelsbacher Konsens auszurichten.
• die Richtlinien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft zu beachten.
• die Prinzipien der Charta der Vielfalt zu verfolgen.
die Kernthesen des Bündnisses – Bildung für eine demokratische Gesellschaft einzubinden.
Mehr Informationen zu BildungsCent e.V. finden Sie unter: www.bildungscent.de